Restwassersanierung

Das Gewässerschutzgesetz legt Restwassermengen für Bäche und Flüsse fest. Für Wasserkraftwerke sind diese Vorgaben nicht nur aus ökonomischer und bautechnischer Sicht relevant. Mit der Nutzung der Ressource Wasser gehen häufig Beeinträchtiugnen der Lebensräume von aquatischen Pflanzen und Tieren einher. Aus diesem Grund waren bis Ende 2012 alle Kraftwerksbetreiber mit einer noch laufenden Konzession gesetzlich verpflichtet, die Restwassersanierung soweit umzusetzen, als dies für die Betreiber wirtschaftlich tragbar ist. Bei einer Konzessionserneuerung gelten deutlich schärfere ökologische Anforderungen.

Restwassersanierung 2012 abgeschlossen

Die Kraftwerke Oberhasli AG (KWO), zu der auch Grimsel Hydro gehört, hat 2012 die gesetzlich vorgeschriebene Restwassersanierung umgesetzt. Zusammen mit einer Begleitgruppe bestehend aus kantonalen Ämtern und Umweltverbänden hat die interne Fachstelle Ökologie Massnahmen für die Sanierung definiert und so eine Gesamtlösung für die KWO-Anlagen festgelegt. Alle ökologisch wichtigen Gewässerstrecken im Konzessionsgebiet der KWO sind seitdem restwassersaniert. Hier läuft bereits ein fünfjahres Monitoring. 

Was bietet die Fachstelle Ökologie bei einer Restwassersanierung?
Referenzen:
  • KWO Restwassersanierung (abgeschlossen)
  • ebs Energie AG Restwassersanierung Muota (SZ) (in Bearbeitung)
  • BKW Restwassersanierung an Kander, Simme, Fildrich, Chirel und Milibach (in Bearbeitung, teilweise bereits umgesetzt)
  • KW Laufholz (in Bearbeitung)

Zahlreiche gewässerökologische Untersuchungen im Oberhasli (Bericht Fachzeitschrift Wasser Energie Luft)

Restwassersanierung der genutzten Gewässer im Oberhasli (Bericht Fachzeitschrift Wasser Energie Luft)

KWO plus – Begleitprozess zu den Ausbauprojekten und zur Restwassersanierung im Oberhasli (Bericht Fachzeitschrift Wasser Energie Luft)

KWO plus – Gewässerökologische Aufwertungen im Rahmen der Restwassersanierung und der Ausbauvorhaben an der Grimsel (Beitrag Fachzeitschrift Wasser Energie Luft)

Infolinks BAFU:
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