Das Gewässerschutzgesetz legt Restwassermengen für Bäche und Flüsse fest. Für Wasserkraftwerke sind diese Vorgaben nicht nur aus ökonomischer und bautechnischer Sicht relevant. Mit der Nutzung der Ressource Wasser gehen häufig Beeinträchtiugnen der Lebensräume von aquatischen Pflanzen und Tieren einher. Aus diesem Grund waren bis Ende 2012 alle Kraftwerksbetreiber mit einer noch laufenden Konzession gesetzlich verpflichtet, die Restwassersanierung soweit umzusetzen, als dies für die Betreiber wirtschaftlich tragbar ist. Bei einer Konzessionserneuerung gelten deutlich schärfere ökologische Anforderungen.
Restwassersanierung 2012 abgeschlossen
Die Kraftwerke Oberhasli AG (KWO), zu der auch Grimsel Hydro gehört, hat 2012 die gesetzlich vorgeschriebene Restwassersanierung umgesetzt. Zusammen mit einer Begleitgruppe bestehend aus kantonalen Ämtern und Umweltverbänden hat die interne Fachstelle Ökologie Massnahmen für die Sanierung definiert und so eine Gesamtlösung für die KWO-Anlagen festgelegt. Alle ökologisch wichtigen Gewässerstrecken im Konzessionsgebiet der KWO sind seitdem restwassersaniert. Hier läuft bereits ein fünfjahres Monitoring.
Was bietet die Fachstelle Ökologie bei einer Restwassersanierung?
- Wir erheben den Ist-Zustand der Anlagen. Hierzu gehören eine Defizit- und Ursachenanalyse, immer mit Blick auf den aktuellen Forschungsstand, inklusive Dotierversuche und ökologische Untersuchungen zu Fischen, Wirbellosen, Auen und Geschiebe.
- Wir leiten den Begleitprozess, bei dem unter anderem kantonale Ämter und verschiedene Fachorganisationen eingebunden werden.
- Nach der Umsetzung der Massnahmen führen wir für Sie Erfolgskontrollen, basierend auf dem neuesten Stand der Technik, durch.
Referenzen:
- KWO Restwassersanierung (abgeschlossen)
- ebs Energie AG Restwassersanierung Muota (SZ) (in Bearbeitung)
- BKW Restwassersanierung an Kander, Simme, Fildrich, Chirel und Milibach (in Bearbeitung, teilweise bereits umgesetzt)
- KW Laufholz (in Bearbeitung)
Infolinks BAFU:
Restwassersanierung