Zahlreiche Wasserkraftanlagen in der Schweiz sind bereits seit Jahrzehnten in Betrieb. Die Rahmenbedingungen und die Gesetzeslage für die Stromproduktion haben sich währenddessen verändert. So waren alle Kraftwerksbetreiber bis Ende 2012 verpflichtet, die Restwassersanierung umzusetzen. Weiter ist 2011 das Gewässerschutzgesetz erneut revidiert worden. Es sieht vor, dass die Kraftwerksbetreiber bis ins Jahr 2030 wesentliche Beeinträchtigungen durch die Wasserkraft in den Gewässern beheben müssen. Dabei liegt der Fokus erstens auf der Problematik Schwall-Sunk, also den teils hohen, teils niedrigen Wasserabflüssen aufgrund der Stromproduktion, zweitens auf der Fischgängigkeit, also der Wiederherstellung der freien Fischwanderung in den Gewässern, sowie drittens auf dem Geschiebehaushalt, also dem Material, das die Gewässer mitführen und das von den Wasserkraftanlagen ebenfalls beeinträchtigt wird.
Die Kraftwerke Oberhasli AG (KWO), zu der auch Grimsel Hydro gehört, hat schweizweit als erste Kraftwerksbetreiberin umfassende Schwall-Sunk Sanierungsmassnahmen umgesetzt. Das sogenannte Beruhigungsbecken an der Hasliaare wurde im Rahmen des Tandem-Projekts von der Fachstelle Ökologie Grimsel Hydro realisiert.
Infolinks BAFU:
Restwassersanierung
Schwall-Sunk
Fischgängigkeit
Geschiebehaushalt
Beruhigungsbecken